Auszug Allgemeine Mietbedingungen für den Verleih von Wohnmobilen
Mietvertrag
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter.
Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern/Mietern gefahren werden.
Jeder Mieter muss mindestens 21 Jahre alt und mindestens drei Jahre im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse B) sein.
Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung in Höhe des
vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste und errechnet sich aus dem Tagesmietpreis der jeweiligen Saison und Anzahl der Miettage,
-Servicepauschale
-Eventuelle Aufschläge für Mehrkilometer,
-Eventuellem Sonderzubehör
-Abzüglich Rabatten (z.B. Frühbucher-/Stammkundenrabatt)
Berechnet werde die gemieteten Nächte.
Im Gesamtpreis enthalten sind:
-250 Frei-KM pro Miettag, ab 14 Miettagen sind alle KM frei,
-Mehrkilometer werden mit 0,38 €/km berechnet,
-Haftpflichtversicherung mit € 100 Mio. Deckung,
-Vollkaskoversicherung mit 1500 €/TK 1500 € Selbstbeteiligung
-Die Selbstbeteiligung ist fällig je Schadensfall ,d.h. kann mehrfach fällig werden.
-Wartung und Verschleißreparaturen,
-Einweisung des Mieters, Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges
-Die Kraftstoff bzw. AdBlue-Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Zahlungsweise
Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises, mindestens jedoch 300 € innerhalb von 10 Tagen an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt auf das in der Mietbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Eventuelle Mehrkilometer hat der Mieter bei Rückgabe sofort zu entrichten. Alle Zahlungen erfolgen befreiender Wirkung. Es werden keine Kreditkarten und keine Schecks akzeptiert.
Kaution
Die Zahlung der Kaution erfolgt am Abholtag in Bar oder per Überweisung. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnmobils wird die Kaution auf ein anzugebendes Konto per Überweisung an den Mieter zurückerstattet ,bzw. bar ausgezahlt. Es werden keine Kreditkarte und keine Schecks akzeptiert.
Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.
Vertragsabschluss und Rücktritt
Der Mietvertrag wird durch Unterzeichnung durch mindestens einen der Mieter verbindlich, der im Zweifel in Vollmacht der Mitmieter unterzeichnet. Bei Rücktritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn, kann der Vermieter die nachfolgend aufgelisteten Anteile des vertraglich festgelegten Gesamtmietpreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern:
- von mehr als 50 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises bei Rücktritt
- bis zu 20 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises bei Rücktritt
- bei weniger als 20 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises bei Rücktritt
Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, Mail) zu erklären. Eine Nichtabnahme des Mietfahrzeuges gilt ebenfalls als Rücktritt. Der Vermieter ist bei Rücktritt berechtigt, das Mietfahrzeug anderweitig zu vermieten.
Nachträgliche Vertragsänderungen werden mit einer Aufwandspauschalen von 20 € berechnet.
Übergabe,Rücknahme,Reinigung
Übergabe und Rücknahme erfolgen am Standort der Fahrzeuge. Der Mieter ist verpflichtet, die in der Mietbestätigung vereinbarten Termine für Übergabe und Rücknahme pünktlich einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter die Gebühr von einem halben Miettag (je nach Tages-Mietpreis) berechnen. Der Vermieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn eine Anschlussmiete durch die Verspätung gefährdet ist. Der Mieter kann jederzeit vor dem Ende der Mietzeit eine mögliche Verlängerung fernmündlich erfragen. Nur mit dieser Erlaubnis, ist eine Verlängerung möglich. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurückgeben, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten (Telefon, Mail).Zusätzliche Miettage werden nachberechnet und sind bei Rückgabe zu zahlen. Bei Übergabe und Rücknahme wird von den Vertragsparteien gemeinsam ein Protokoll (Vertragsbestandteil)erstellt, in dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Das Fahrzeug wird innen wie außen sauber an den Mieter übergeben.
Eine gründliche Innenreinigung des Fahrzeugs hat durch den Mieter zu erfolgen.
Wird das Fahrzeug verunreinigt oder nur teilweise gereinigt zurückgegeben, so hat der Mieter für die Innenreinigung 150 € und WC-Reinigung 160 € zu zahlen. Bei grober Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit werden keine Nachlässe auf den Mietpreis gewährt.